Es ist eine Beschreibung für Art und Ort des Ackerns: Biolee. So heißt der Biobetrieb, indem wir seit Jahr 2022 auf 6,5 ha Pachtfläche links und rechts einer alten Allee im Nordwesten von Münster in Nordrhein-Westfalen Landwirtschaft betreiben. Hier können Besucherïnnen Bio-Landwirtschaft mit allen Sinnen erleben: Mit den eigenen Händen Kartoffeln buddeln, an der Blühwiese die Insekten summen hören oder beim Erlebnisabo alles über Landwirtschaft lernen. Mit der Bioleeze werden alle Erzeugnisse in die Stadt gefahren. Was übrig bleibt, wird in der eigenen Eventgastronomie veredelt - so entstehen die stadtbekannten frischen Bio-Fritten.
Die zentralen Flächen, das Herz unseres Betriebes, stehen zum Verkauf. Mit eurer Hilfe können wir diesen tollen Ort für Bio-Landwirtschaft erhalten und ihn langfristig vor drohender Versiegelung schützen. Die 5,69 Hektar fruchtbarer Ackerboden kosten 682000 €. Dieser absurd hohe Kaufpreis kann mit nachhaltiger landwirtschaftlicher Nutzung niemals erwirtschaftet werden. Momentan hängt der Kauf an der Zustimmung durch die Landwirtschaftskammer NRW.
Unsere Hoffnung seid ihr!
Die Kulturland-Genossenschaft unterstützt uns indem sie die Flächen mit Hilfe regionaler Genossenschaftsanteile erworben hat und an uns, als ökologisch wirtschaftenden Betrieb mit regionaler Einbindung, langfristig verpachtet. Dafür müssen eG-Anteile à 500 € in unserer Region in Höhe von insgesamt 682.000 € erworben werden. Weitere Details zur Kulturland-Genossenschaft findet ihr unter www.kulturland.de. Hier geht`s zum Erklärvideo
Werde jetzt Teil der zukunftsweisenden Lösung, Ackerland gemeinschaftlich, ökologisch und sozial zu sichern und hilf uns die Biolee für die Bio-Landwirtschaft vor Münsters Toren zu erhalten und langfristig vor drohender Versiegelung zu schützen!
Wir bedanken uns schon jetzt herzlich für dein Mitmachen!
Meilensteine:
Das Jahr 2023
Dank eurer großartigen Unterstützung haben wir die erste Hürde genommen. Es sind bereits Absichtserklärungen in Höhe von 150.000€ deutlich vor dem 31.10.2023 gezeichnet worden. Dankesbrief
08/24 Amtsgericht Münster Rechtssprechung Zuspruch das Kaufmodell mit der Kulturland Genossenschaft ist im Sinne des Grundstückverkehrsgesetzes.
08/24 Widerspruch Landwirtschaftskammer
09/25 Termin OLG zu weiteren Verlauf des Kaufvorhabens
10-11/25
Ende September hat das Oberlandesgericht in Hamm in zweiter Instanz den von der Landwirtschaftskammer NRW bemängelten Landkauf der Kulturland eG für Hof Biolee gerichtlich bestätigt. Am Montag hat die Landwirtschaftskammer NRW Landwirt David Büchler mitgeteilt, dass sie gegen den Beschluss des OLG Hamm nicht in Revision gehen wird. Damit bleibt dem Bio-Landwirt der Gang zum Bundesgerichtshof erspart und der Landkauf kann endlich stattfinden!
Die juristische Klärung, ob der geplante Landkauf einer gesunden Agrarstruktur nützt, hat insgesamt fast zwei Jahre gedauert. “Wir sind wirklich froh und erleichtert, dass die Kammer auf die Rechtsbeschwerde verzichtet. Gerade in der Gründungsphase eines Betriebes, wenn es darauf ankommt, mutig Entscheidungen zu treffen und etwas aufzubauen, ist es schwer, mit einer solchen Unsicherheit umzugehen”, so Sarah Hoffmanns, die den Betrieb gemeinsam mit ihrem Partner führt.
Für die Kulturland eG sind die Beschlüsse des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts eine höchstrichterliche Bestätigung ihres gemeinschaftlichen Eigentumsmodells. Beide Gerichte kommen zu dem Ergebnis, dass das Landkaufmodell der Kulturland eG und ihrer Tochtergesellschaften dem Anliegen des Grundstücksverkehrsgesetzes in vollem Umfang entspricht.
Besonders das Urteil aus Hamm nennt viele Gründe dafür, warum die Arbeit der Kulturland eG nicht nur rechtskonform ist, sondern angesichts der hohen Landpreise gerade für Gründerinnen eine einmalige Chance darstellt: Im Fall von Biolee sichert der genossenschaftliche Landkauf “eine landwirtschaftliche Fläche langfristig für einen Junglandwirt im Rahmen einer regional eingebundenen ökologischen Landwirtschaft [...], der sich ansonsten seinen eigenen Flächenerwerb gar nicht leisten könnte”. Ohne diese Möglichkeit “wäre gerade jungen Landwirten, die nicht über innerfamiliär geerbte Flächen verfügen können, eine Neugründung landwirtschaftlicher Betriebe betriebswirtschaftlich angesichts der gestiegenen Bodenpreise - zumal im Raum Münster - nicht mehr möglich”, so das OLG Hamm im Beschluss.
Nachdem die Kampagne während des Rechtsstreits ruhen musste, gehen Sarah, David und das Kulturland-Team jetzt gemeinsam in den Endspurt. Es fehlen noch 600 Anteile, um den Landkauf voll zu finanzieren.
Die öffentliche Unterstützung und Berichterstattung hat außerdem klar gemacht: Politik und Verwaltung müssen bäuerliche Existenzgründungen ermöglichen. Zu verhindern sind nicht kleine Landkäufe für innovative Bio-Höfe. Sondern der Aufkauf von Agrarflächen durch außerlandwirtschaftliche Investor*innen im großen Stil.
“Wir sind dankbar, mit so engagierten jungen Menschen wie Sarah und David zusammenzuarbeiten. Der Rechtsstreit war anstrengend. Doch es hat sich gelohnt: nicht nur für Biolee, sondern auch für zukünftige Landkäufe haben wir jetzt Rechtssicherheit”, freut sich Titus Bahner, Vorstand der Genossenschaft.